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Erstinformation
Plansecur Beratung

"Unser Beratungsprinzip ist ganz einfach:|für Mensch und Vermögen das Beste."

Herrn Frank Strippel
Frank Strippel

Die so genannte Erstinformation nach § 11 der Versicherungsvermittlungsverordnung enthält aus der Sicht des Gesetzgebers alle relevanten Daten über die Person, den Status und die Qualifikation eines Vermittlers.

Hier finden Sie die Erstinformation zum Download als PDF.

Das Wichtigste auf einen Blick. Seit Mai 2007 gelten für Versicherungsvermittler spezielle Informationspflichten.

05 | 09 | 2010

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